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Verzichten Sie nicht auf Ihr Schmerzensgeld!
Verschenken Sie kein Geld nach einem Unfall mit Personenschaden!
Sie hatten einen Verkehrsunfall mit einem Personenschaden? Betroffene von Verkehrsunfällen sind mit ihrer Situation häufig völlig überfordert und stehen oft ratlos da. Ist der erste Schock überwunden, stellt sich schnell die Frage, was als nächstes zu tun ist, wem man den Unfall melden muss, welche Ansprüche man wem gegenüber durchsetzen kann und wie der Unfall umfassend, schnell und ohne großen Aufwand reguliert werden kann. Gerade bei Unfällen mit Personenschäden ist es von den Geschädigten grob fahrlässig, wenn Sie versuchen, die Unfallregulierung auf eigene Faust durchzuführen.
Rechtsanwalt Dr. André Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht, mit Kanzleisitz in Detmold gibt Ihnen in einem ersten kostenlosen Gespräch Antworten auf die Fragen:
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Welche ersten Schritte sind nach einem Unfall unbedingt zu beachten?
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Wem muss ich den Unfall melden?
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Wie ist die Haftungslage?
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Welche Ansprüche stehen mir zu?
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Wie kann man ein angemessenes Schmerzensgeld durchsetzen?
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Bis wann muss die Versicherung gezahlt haben?
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Was ist wenn die Versicherung nicht zahlt oder unberechtigte Abzüge vorgenommen hat?
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Muss ich einen Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung akzeptieren?
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Was ist mit meinen Fahrtkosten und dem Zeitaufwand für die Lauferei?
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Welche Kosten bekomme ich überhaupt ersetzt?
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Welche Punkte sind für eine schnelle und umfassende Unfallregulierung zu beachten?
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Was ist mit Ersatz für beschädigte Sachen?
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Ich benötige Hilfe im Haushalt. Wer bezahlt diese?
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Habe ich einen Anspruch auf einen Mietwagen und wenn ja, für wie lange?
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Unfallregulierung in Eigenregie ist teuer!
Die Erfahrung zeigt, dass sich Unfallgeschädigte oft gar nicht bzw. zu spät an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Dies führt ganz regelmäßig dazu, dass teils erhebliche Ansprüche gar nicht geltend gemacht werden und Geschädigte so auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro Schadensersatz unfreiwillig verzichten. Zudem zeigt die Praxis, dass nicht anwaltlich vertretene Geschädigte häufig mit zu geringen Beträgen abgespeist werden und/oder sich die Unfallregulierung unnötig lange hinauszögert.
Wer als Geschädigter einen Unfall mit Personenschaden selbst reguliert, verzichtet -oft ohne das er es ahnt- auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro Schadensersatz. Bei Unfällen, bei denen der Geschädigte verletzt worden ist, muss ein Fachanwalt für Verkehrsrecht aufgesucht werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Schäden geprüft und durchgesetzt werden können. Zudem droht nicht selten ein Totalverlust für Unfallfolgeschäden, wenn die Geschädigten falsch oder zu spät handeln!
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Regulierung ohne Kosten für Sie!
Betroffene von Verkehrsunfällen scheuen häufig den Gang zum Anwalt, da sie hohe Kosten befürchten und die Versicherung des Unfallgegners ja schon irgendeinen Betrag zahlen wird. Hat der Unfallgegner den Unfall jedoch allein zu verantworten, so hatte die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die gesamten Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu tragen. In diesem Fall kann der Geschädigte folglich kostenlos einen Rechtsanwalt mit der gesamten Regulierung des Unfalles beauftragen. Der Rechtsanwalt regelt dann für den Geschädigten alles weitere und kümmert sich um eine vollständige und zügige Regulierung, damit auch tatsächliche alle Ansprüche des Geschädigten schnell reguliert werden.
Wer aus Kostengründen den Weg zum Fachanwalt für Verkehrsrecht scheut, spart am falschen Ende! Wer ohne anwaltlichen Rat den Schaden auf eigene Faust reguliert, wird auf ggf. erhebliche Ansprüche -ggf. ohne das der Geschädigte dies weiß - verzichten!
Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung so sollte in jedem Fall einen Rechtsanwalt beauftragt werden, da diese auch die Kosten einer Unfallregulierung übernimmt.
Bitte seien Sie auch vorsichtig, wenn Ihre Werkstatt oder die gegnerische Haftpflichtversicherung eine Unfallregulierung anbietet! Sowohl die Werkstatt als auch die Haftpflichtversicherung vertritt zumindest auch eigene Interessen! Eine unabhängige und vor allem alle Ansprüche berücksichtigende Unfallregulierung wird weder durch die Werkstatt noch durch die gegnerische Haftpflichtversicherung erfolgen!
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Rechtsbeistand bringt mehr Geld!
Aber selbst dann, wenn die Haftungslage unklar ist, sollte der Geschädigte zumindest ein erstes Gespräch bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen. Geschädigten stehen neben dem eigentlichen Fahrzeugschaden oft noch eine Vielzahl von anderen Schadensersatzpositionen zu, die häufig mehrere hundert oder sogar tausend € ausmachen. Damit der Geschädigte am Ende nicht auf Geld verzichtet, sollte er eine Erstberatung in jedem Fall in Anspruch nehmen. Denn viele Geschädigte wissen nicht, dass ihnen ggf. auch ein Anspruch auf Auslagenpauschale, Schmerzensgeld, Ummeldepauschale, Nutzungsausfallentschädigung, Haushaltsführungsentschädigung, wegen vermehrten Bedürfnissen, Umbaukosten, Mietwagenkosten, etc. zustehen kann.
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Unfall mit Personenschaden
Wurde bei dem Unfall eine Person verletzt, so muss sich der Geschädigte als auch der Schädiger in jedem Fall durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten lassen. Eine umfassende und zügige Regulierung eines Unfalles mit Personenschaden ist nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes möglich. Geschädigte wissen oft nicht, welche Ansprüche ihnen in welcher Höhe zustehen. Zudem laufen sie Gefahjr mit zu geringen Beträgen abgefunden zu werden und so ggf. berechtigte Ansprüche durch unbedachtes Handeln auch für die Zukunft zu verlieren. Wer einen Unfall mit Personenschaden ohne anwaltliche Hilfe selbst reguliert, handelt grob fahrlässig!
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Kostenlose Erstberatung!
Rechtsanwalt Dr. André Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht, mit Kanzleisitz in Detmold, bietet über das Portal Schnmerzensgeldtabelle24.de eine kostenlose Erstberatung für Betroffenen eines Verkehrsunfalles an, um mit den Geschädigten über die weiteren Schritte, eine erste Einschätzung der Haftungslage und die dem Geschädigten zustehenden Ansprüche zu sprechen. Geschädigte können so - ohne Kostenrisiko - eine erste fachlich fundierte Einschätzung erhalten und verzichten nicht aus Unkenntnis auf berechtigte Ansprüche.
Falls Sie eine erste kostenlose und unverbindliche Erstberatung durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. André Pott wünschen, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Füllen Sie kurz das unten stehende Formular aus. Rechtsanwalt Dr. Pott wird sich dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich bei Ihrer Anfrage, um eine unverbindliche Anfrage handelt. Durch die Absendung Ihrer Anfrage kommt kein Mandatsverhältnis zustande. Folglich werden durch die Absendung Ihrer Anfrage keinerlei Fristen gewahrt!
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P.S.: Die anwaltliche Praxis zeigt: Wurden Unfälle ohne anwaltlichen Beistand in "Eigenregie" oder durch die gegnerische Versicherung reguliert, haben die Geschädigten oft erhebliche Beträge aus Unwissenheit einfach nicht geltend gemacht. Da diese ggf. noch nicht verjährt sind, können Sie diese jetzt ggf. immernoch geltend machen! Oder haben Sie bei Ihrem Unfall auch Schadensersatz für Lohnausfall, Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Umbaukosten, Haushaltsführungsschaden, im Wege des Quotenvorrechts, Standkosten ... erhalten? Wir prüfen das für Sie!
Rechtsanwalt Dr. André Pott führt Unfallregulierungen bundesweit aus. Aufgrund seines Kanzleisitzes in Detmold arbeitet er zudem eng mit Kfz-Sachverständigen, Unfallgutachtern und Karroseriebetrieben und Autowerkstätten aus den Bereich Detmold, Horn-Bad Meinberg, Bielefeld, Paderborn, Lemgo, Lage, Bad Salzuflen und Blomberg zusammen.
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