Unfallregulierungsservice
Gehen Sie auf Nummer sicher!
Wer nach einem Verkehrsunfall versucht, seine Ansprüche als Geschädigter selbst geltend zu machen, handelt grob fahrlässig!
Die Erfahrung zeigt:
- Versicherungen versuchen, schnellstmöglich Kontakt mit dem Geschädigten aufzunehmen, damit sich dieser nicht anwaltlich beraten läßt!
- Geschädigte verzichten unwissentlich auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro, nur weil sie nicht wissen, welche Ansprüche ihnen zustehen!
- Geschädigte lassen sich mit zu geringen Beträgen abspeisen!
- Durch Abfindungsvergleiche verlieren Geschädigte im Jahr erhebliche Summen und laufen Gefahr, in Zukunft leer auszugehen!
Seien Sie schlauer!
- Informieren Sie sich verläßlich über Ihre Ansprüche!
- Verzichten Sie nicht unwissentlich auf die Entschädigungen, die Ihnen zustehen!
- Schaffen Sie Waffengleichheit, indem Sie sich einen Experten an Ihre Seite stellen! Es wird sich für Sie lohnen!
- P.S.: Die Kosten für den Rechtsanwalt des Geschädigten werden von der Haftpflichtversicherung des Schädigers vollumfänglich erstattet, wenn dieser die Schuld am Unfall allein trägt.
Wir regeln das für Sie!
- Nehmen Sie unter 05231/ 308 140 oder über das untenstehende Formular zu Rechtsanwalt Dr. André Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Kontakt auf.
- Die erste Anfrage ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!
- In dem ersten Sondierungsgespäch klären wir mit Ihnen, was wir für Sie tun können.
- Unser Service, damit Sie keinen Ansprüche verlieren!

