|
|
 |
 |
 |
 |
|
|
Gehen Sie auf Nummer sicher!
Wer nach einem Verkehrsunfall versucht, seine Ansprüche als Geschädigter selbst geltend zu machen, handelt grob fahrlässig!
|
|
|
|
Die Erfahrung zeigt:
 |
Versicherungen versuchen, schnellstmöglich Kontakt mit dem Geschädigten aufzunehmen, damit sich dieser nicht anwaltlich beraten läßt!
|
 |
Geschädigte verzichten unwissentlich auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro, nur weil sie nicht wissen, welche Ansprüche ihnen zustehen!
|
 |
Geschädigte lassen sich mit zu geringen Beträgen abspeisen!
|
 |
Durch Abfindungsvergleiche verlieren Geschädigte im Jahr erhebliche Summen und laufen Gefahr, in Zukunft leer auszugehen!
|
|
|
|
|
Seien Sie schlauer!
 |
Informieren Sie sich verläßlich über Ihre Ansprüche!
|
 |
Verzichten Sie nicht unwissentlich auf die Entschädigungen, die Ihnen zustehen!
|
 |
Schaffen Sie Waffengelichheit, indem Sie sich einen Experten an Ihre seite stellen! Es wird sich für Sie lohnen!
|
 |
P.S.: Die Kosten für den Rechtsanwalt des Geschädigten werden von der Haftpflichtversicherung des Schädigers vollumfänglich erstattet, wenn dieser die Schuld am Unfall allein trägt.
|
|
|
|
|
Wir regeln das für Sie!
 |
Nehmen Sie unter 05231/ 308 140 oder über das untenstehende Formular zu unserem Unfallschadensexperten Rechtsanwalt Dr. André Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Kontakt auf.
|
 |
Das erste Gespräch ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!
|
 |
In dem ersten Sondierungsgespäch klären wir mit Ihnen, wie Sie Ihre Schäden umfänglich ausgleichen können.
|
 |
Unser Service, damit Sie keinen Ansprüche verlieren!
|
|
|
|
|
|
|
|
|