Gehen Sie auf Nummer sicher!

Wer nach einem Verkehrsunfall versucht, seine Ansprüche als Geschädigter selbst geltend zu machen, handelt grob fahrlässig!



Die Erfahrung zeigt:

Versicherungen versuchen, schnellstmöglich Kontakt mit dem Geschädigten aufzunehmen, damit sich dieser nicht anwaltlich beraten läßt!
Geschädigte verzichten unwissentlich auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro, nur weil sie nicht wissen, welche Ansprüche ihnen zustehen!
Geschädigte lassen sich mit zu geringen Beträgen abspeisen!
Durch Abfindungsvergleiche verlieren Geschädigte im Jahr erhebliche Summen und laufen Gefahr, in Zukunft leer auszugehen!


Seien Sie schlauer!

Informieren Sie sich verläßlich über Ihre Ansprüche!
Verzichten Sie nicht unwissentlich auf die Entschädigungen, die Ihnen zustehen!
Schaffen Sie Waffengelichheit, indem Sie sich einen Experten an Ihre seite stellen! Es wird sich für Sie lohnen!
P.S.: Die Kosten für den Rechtsanwalt des Geschädigten werden von der Haftpflichtversicherung des Schädigers vollumfänglich erstattet, wenn dieser die Schuld am Unfall allein trägt.


Wir regeln das für Sie!

Nehmen Sie unter 05231/ 308 140 oder über das untenstehende Formular zu unserem Unfallschadensexperten Rechtsanwalt Dr. André Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Kontakt auf.
Das erste Gespräch ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!
In dem ersten Sondierungsgespäch klären wir mit Ihnen, wie Sie Ihre Schäden umfänglich ausgleichen können.
Unser Service, damit Sie keinen Ansprüche verlieren!



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