Unfallregulierungsservice

Gehen Sie auf Nummer sicher!

Wer nach einem Verkehrsunfall versucht, seine Ansprüche als Geschädigter selbst geltend zu machen, handelt grob fahrlässig!

Die Erfahrung zeigt:

  • Versicherungen versuchen, schnellstmöglich Kontakt mit dem Geschädigten aufzunehmen, damit sich dieser nicht anwaltlich beraten läßt!
  • Geschädigte verzichten unwissentlich auf mehrere hundert oder sogar tausend Euro, nur weil sie nicht wissen, welche Ansprüche ihnen zustehen!
  • Geschädigte lassen sich mit zu geringen Beträgen abspeisen!
  • Durch Abfindungsvergleiche verlieren Geschädigte im Jahr erhebliche Summen und laufen Gefahr, in Zukunft leer auszugehen!

Seien Sie schlauer!

  • Informieren Sie sich verläßlich über Ihre Ansprüche!
  • Verzichten Sie nicht unwissentlich auf die Entschädigungen, die Ihnen zustehen!
  • Schaffen Sie Waffengleichheit, indem Sie sich einen Experten an Ihre Seite stellen! Es wird sich für Sie lohnen!
  • P.S.: Die Kosten für den Rechtsanwalt des Geschädigten werden von der Haftpflichtversicherung des Schädigers vollumfänglich erstattet, wenn dieser die Schuld am Unfall allein trägt.

Wir regeln das für Sie!

  • Nehmen Sie unter 05231/ 308 140 oder über das untenstehende Formular zu Rechtsanwalt Dr. André Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Kontakt auf.
  • Die erste Anfrage ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich!
  • In dem ersten Sondierungsgespäch klären wir mit Ihnen, was wir für Sie tun können.
  • Unser Service, damit Sie keinen Ansprüche verlieren!
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