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Unfallregulierung durch die Versicherung

Unfallregulierung durch die Versicherung

Unfallregulierung durch die Versicherung

Die Versicherung hat sich schnell bei mir gemeldet und zugesagt alles zu regulieren. Kann ich mich darauf verlassen?

Vorsicht Versicherungen

Nach einem unfall wird sich ggf. sehr schnell die gegnerische Versicherung bei ihnen melden. Der Grund für die schnelle Meldung bei Ihnen: Die Versicherung will Geld sparen!

Die Meldung beim Geschädigten stellt keinen Service der gegnerischen Haftpflichtversicherung dar, sondern nur den Versuch, Sie möglichst davon abzuhalten, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, eine eigene Werkstatt zu beauftragen und sich womöglich auch noch durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Die Taktik der Versicherungen geht auf: Der Geschädigte wird mit möglichst geringen Beträgen "abgespeist". Spart die Versicherung jeweils nur wenigen hundert Euro pro Versicherungsfall, so bedeutet dies für die Versicherung eine Einsparung von ggf. mehreren Millionen Euro pro Jahr! Dies geschieht leider auf Kosten der Geschädigten.

Die Geschädigten vertrauen auf eine vernünftige Regulierung durch die Versicherungen. Es wird den Geschädigten eine schnelle und umfassende Regulierung versprochen. Dann warten die Geschädigten teilweise Monate auf ihr Geld. Zudem machen die Geschädigten nicht alle Schadenspsoitionen geltend und schenken der Versicherung oft aus Unwissenheit viel Geld.

Grade bei Personenschäden sollte der Geschädigte zwingend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen! Denn grade bei Personenschäden verlieren die Geschädigten oft mehrere tausend Euro berechtigter Forderungen. Insbesondere von der Unterzeichnung von Abfindungserklärungen, die die Versicherung unterbreitet hat, ist ohne anwaltlichen Beistand dringend abzuraten.

Ein Beispielsfall aus der anwaltlichen Praxis:

Eine 65-jährige Frau hat einen Oberschenkelbruch bei einem Verkehrsunfall erlitten. Nach ca. 2 (!) Jahren hatte sie erst 5.000 € erhalten. Die Versicherung bot ihr an, weitere 5.000 € zur Abfinudung zu zahlen. Die Abfindungserklärung hatte die Frau schon unterschrieben und fast abgeschickt. Im letzten Moment hatte sie aber doch noch einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gemacht. Nach wenigen Wochen hatte die Versicherung bereits weitere 10.000 € ohne Abfindung gezahlt. Nach einem Jahr lag der weitere gezahlte Betrag bei ca. 30.000 €. Die Versicherung zahlt noch immer monatlichen Haushaltsführungsschaden an die Geschädigte.

Das zeigt, dass ein einfaches und kostenloses oder kostengünstoges Gespräch mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ( ca. 20 bis 50 € für eine Stunde ) dem Geschädigten mehrere tausend Euro bescheren kann!

Daher auch unsere Bitte an Sie: Wenden Sie sich bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden auch bei geringen Verletzungen immer unverzüglich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht! Es lohnt sich für Sie in jedem Fall!

Übrigens: Haftet der Gegner allein für den Unfall hat er auch die kompletten Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen! Sie müssen dann gar keine Gebühren an Ihren Rechtsanwalt zahlen!

Anwaltskanzlei für Schmerzensgeldregulierung

Die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen kann von Geschädigten ohne anwaltliche Hilfe nicht realisiert werden. Die anwaltliche Praxis zeigt, dass Betroffene kein angemessenes Schmerzensgeld erhalten, wenn sie keinen Rechtsanwalt beauftragen.

Die Kanzlei RPP Prof Dr. Platena und Partner aus Detmold hat sich auf die bundesweite Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen spezialisiert. Die Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner hat bereits in unzähligen Fällen die Schmerzensgeldansprüche ihrer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich effektiv und umfangreich durchsetzen können.

Bitte beachten Sie, dass der Schädiger im Rahmen seiner Schadensersatzpflicht auch die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes zu ersetzen hat. Der Geschädigte kann sich in diesen Fällen also auf Kosten des Schädigers eines Rechtsanwaltes bedienen. Deshalb sollte sich ein Geschädigter möglichst frühzeitig anwaltlich vertreten lassen.

Falls wir Ihre Schmerzensgeldansprüche prüfen sollen, melden Sie sich jederzeit gerne bei Rechtsanwälte RPP Prof. Platena und Partner, z.Hd. Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. jur. André Pott, Hermannstr. 1, 32756 Detmold. Oder schreiben Sie uns eine Email unter pott@rpp.de. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung! Oder rufen Sie uns einfach an unter 05231/ 308-140.

Kontaktieren Sie jetzt Rechtsanwalt Dr. Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht und erörtern Sie mit uns das weitere Vorgehen in Ihrem Fall. Wir finden ein Lösung! Bitte hier klicken!

Bis zur ausdrücklichen Mandatierung/Beratung entstehen Ihnen keine Gebühren. Wir weisen Sie in jedem Fall vorher darauf hin, ob bzw. in welcher Höhe Kosten entstehen werden, damit Sie jederzeit wissen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen. In vielen Fällen trägt auch eine Rechtsschutzversicherung bzw. die gegnerische Versicherung unsere Kosten, so dass wir für Sie kostenlos tätig werden können.

Sie möchten uns beauftragen?

  • Die Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner vertritt seit über 20 Jahren erfolgreich Versicherungsnehmer und Unfallgeschädigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wir arbeiten in dem Verständnis, dass nur auf ihrem Gebiet erfahrene und spezialsierte Rechtsanwälte die Mandanten bestmöglich vertreten können. Gerade auch im Bereich der Durchsetzung von Ansprüchen ggü. Versicherungen nach einem Verkehrsunfall, können nur hochspezialisierte Rechtsanwälte mit langjähriger außergerichtlicher und gerichtlicher Erfahrung die Interessen des Mandanten schnell, umfassend und sicher vertreten. Aus diesem Grund stehen Ihnen in der Kanzlei Prof. Platena und Partner Fachanwälte für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht zur Seite, die zusammen für Ihre Rechte kämpfen!
  • Seit über 20 Jahren vertreten wir schwerpunktmäßig Unfallgeschädigte bundesweit. Immer mehr Mandanten aus ganz Deutschland nutzen unsere Kompetenz und Erfahrung bei der Unfallregulierung. Die Kommunikation gestaltet sich dabei völlig unproblematisch. Im Gegenteil: Wir garantieren eine gute und schnelle Erreichbarkeit und Fallbearbeitung. Falls Sie Ihren Sachbearbeiter einmal nicht sofort telefonisch erreichen können, garantieren wir schnellstmögliche Rückrufe. Im ersten Telefonat klären wir Ihre Fragen sofort und lenken von Anfang an die Unfallregulierung in die richtigen Bahnen, um Ihre Ansprüche so günstig und schnell wie möglich durchzusetzen.
  • Die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung, soweit diese haftet. In anderen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, falls eine solche vorhanden ist. Gerne übernehmen für Sie kostenlos die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
  • Sie haben nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl! Lassen Sie sich nicht irgendeinen Rechtsanwalt von Ihrer Rechtsschutzversicherung aufdrängen, der nicht über die nötige Qualifikation verfügt! Die Rechtsschutzversicherung übernehmen auch die Kosten eines spezialisierten Fachanwaltes. Lassen Sie sich daher nicht an irgendeinen Rechtsanwalt vermitteln! Vorsicht bei telefonischen „Beratungshotlines“ der Versicherungen! Sie wissen nicht wer Sie dort berät. Nicht selten verfügen die dortigen "Berater" über keine praktische Erfahrung im Umgang mit Versicherungen. Lassen Sie sich daher nicht mit einer "Rechtsberatung" durch eine Hotline abspeisen.
  • Falls wir Sie in Ihrer Unfallsache vertreten sollen, melden Sie sich bitte bei uns unter Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner , Hermannstr.1, 32756 Detmold, Telefon 05231/ 308140, Email: pott@rpp.de oder über das untenstehende Formular. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos.

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