Sie sind hier: Startseite

Welchen Rechtsanwalt sollte ich beauftragen?

Welchen Rechtsanwalt sollte ich beauftragen?

Welchen Rechtsanwalt sollte ich beauftragen?

Die Regulierung eines Verkehrsunfalles ist eine komplexe Angelegenheit. Gerade wenn Personen bei dem Unfall verletzt worden sind, sollte die Unfallregulierung durch einen Spezialisten erfolgen. Nun ist nicht jeder Rechtsanwalt erfahren und vertraut mit der Regulierung von Verkehrsunfällen. Häufig erleben wir, dass Rechtsanwälte aber neben familienrechtlichen, strafrechtlichen, steuerrechtlichen oder mietrechtlichen Mandaten auch Unfallregulierungen annehmen. Nicht selten müssen dies Kollegen tun, um über die Runden zu kommen.

Gerade Rechtsanwälte, die nicht Fachanwälte für Verkehrsrecht sind und zudem nicht schwerpunktmäßig Geschädigte von Unfällen mit schweren und schwersten Verletzungen vertreten, sind mit derart komplexen Aufgaben aber häufig überfordert. Der Rechtsanwalt, der umfangreiche Personenschäden ggf. nur einmal im Jahr und „nur so nebenher“ bearbeitet, muss an der Unfallregulierung scheitern. Dies führt zu einem unhaltbaren Ergebnis für den Geschädigten. Er wartet auf sein Geld und hofft, der Anwalt werde da doch noch irgendwie etwas bewegen. Der Anwalt verfristet die Akte von Monat zu Monat und meldet sich – auch auf Rückrufbitten- nicht mehr beim Mandanten.

Nach mehreren Jahren, in denen die Akte beim Anwalt vor sich rumgedümpelt ist, empfiehlt der Anwalt, die Sache "abzuschließen". Damit ist er das nervige Mandat los und erhält nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz noch eine zusätzliche sogenannte Vergleichsgebühr. Auch hierin kann das Interesse des Anwaltes begründet sein, die Sache doch jetzt mal mit der Versicherung abzuschließen. Immer wenn dies der Anwalt vorschlägt sollte der Mandant vorsichtig sein. Der Abschluss einer Sache kann Sinn machen. Über die Vor- und vor allem die Nachteile muss der Anwalt dann aber sehr sorgfältig beraten und den Mandanten vollständig aufklären. Nicht selten verzichtet der Mandant aus Unkenntnis an dieser Stelle auf viel Geld.

Machen Sie sich bewusst, dass die Unfallregulierung gerade bei größeren Personenschäden eine Vertrauenssache ist. Sie müssen als Geschädigter wie bei einem Arzt das Gefühl haben, dass Ihr Rechtsanwalt Sie vernünftig und allein in Ihrem Interesse vertritt! Dabei sollten Sie bei der Auswahl auf folgendes achten:

beauftragen Sie nur einen ausgewiesenen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Nur bei diesem können Sie sicher sein, dass er schon zuvor in erheblichem Umfang Unfallregulierungen kompetent durchgeführt hat.
Sprechen Sie zuvor mit dem Fachanwalt für Verkehrsrecht und fragen Sie ihn, ob er sich die Unfallregulierung umfangreicher Unfallfolgen zutraut.
Sie müssen dem Fachanwalt für Verkehrsrecht vertrauen, da Sie mit ihm ggf. mehrere Jahre zusammenarbeiten. Daher sollten Sie sich bei der Auswahl ruhig Zeit lassen und nicht den erst besten beauftragen.
Fragen Sie auch, ob bzw. Kosten für die Vertretung anfallen. Auch hierrüber sollte ein fairer Anwalt von Beginn an beraten.

Anwaltskanzlei für Schmerzensgeldregulierung

Die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen kann von Geschädigten ohne anwaltliche Hilfe nicht realisiert werden. Die anwaltliche Praxis zeigt, dass Betroffene kein angemessenes Schmerzensgeld erhalten, wenn sie keinen Rechtsanwalt beauftragen.

Die Kanzlei RPP Prof Dr. Platena und Partner aus Detmold hat sich auf die bundesweite Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen spezialisiert. Die Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner hat bereits in unzähligen Fällen die Schmerzensgeldansprüche ihrer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich effektiv und umfangreich durchsetzen können.

Bitte beachten Sie, dass der Schädiger im Rahmen seiner Schadensersatzpflicht auch die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes zu ersetzen hat. Der Geschädigte kann sich in diesen Fällen also auf Kosten des Schädigers eines Rechtsanwaltes bedienen. Deshalb sollte sich ein Geschädigter möglichst frühzeitig anwaltlich vertreten lassen.

Falls wir Ihre Schmerzensgeldansprüche prüfen sollen, melden Sie sich jederzeit gerne bei Rechtsanwälte RPP Prof. Platena und Partner, z.Hd. Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. jur. André Pott, Hermannstr. 1, 32756 Detmold. Oder schreiben Sie uns eine Email unter pott@rpp.de. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung! Oder rufen Sie uns einfach an unter 05231/ 308-140.

Kontaktieren Sie jetzt Rechtsanwalt Dr. Pott, Fachanwalt für Verkehrsrecht und erörtern Sie mit uns das weitere Vorgehen in Ihrem Fall. Wir finden ein Lösung! Bitte hier klicken!

Bis zur ausdrücklichen Mandatierung/Beratung entstehen Ihnen keine Gebühren. Wir weisen Sie in jedem Fall vorher darauf hin, ob bzw. in welcher Höhe Kosten entstehen werden, damit Sie jederzeit wissen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Kosten auf Sie zukommen. In vielen Fällen trägt auch eine Rechtsschutzversicherung bzw. die gegnerische Versicherung unsere Kosten, so dass wir für Sie kostenlos tätig werden können.

Sie möchten uns beauftragen?

  • Die Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner vertritt seit über 20 Jahren erfolgreich Versicherungsnehmer und Unfallgeschädigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Wir arbeiten in dem Verständnis, dass nur auf ihrem Gebiet erfahrene und spezialsierte Rechtsanwälte die Mandanten bestmöglich vertreten können. Gerade auch im Bereich der Durchsetzung von Ansprüchen ggü. Versicherungen nach einem Verkehrsunfall, können nur hochspezialisierte Rechtsanwälte mit langjähriger außergerichtlicher und gerichtlicher Erfahrung die Interessen des Mandanten schnell, umfassend und sicher vertreten. Aus diesem Grund stehen Ihnen in der Kanzlei Prof. Platena und Partner Fachanwälte für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht zur Seite, die zusammen für Ihre Rechte kämpfen!
  • Seit über 20 Jahren vertreten wir schwerpunktmäßig Unfallgeschädigte bundesweit. Immer mehr Mandanten aus ganz Deutschland nutzen unsere Kompetenz und Erfahrung bei der Unfallregulierung. Die Kommunikation gestaltet sich dabei völlig unproblematisch. Im Gegenteil: Wir garantieren eine gute und schnelle Erreichbarkeit und Fallbearbeitung. Falls Sie Ihren Sachbearbeiter einmal nicht sofort telefonisch erreichen können, garantieren wir schnellstmögliche Rückrufe. Im ersten Telefonat klären wir Ihre Fragen sofort und lenken von Anfang an die Unfallregulierung in die richtigen Bahnen, um Ihre Ansprüche so günstig und schnell wie möglich durchzusetzen.
  • Die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung, soweit diese haftet. In anderen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten, falls eine solche vorhanden ist. Gerne übernehmen für Sie kostenlos die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
  • Sie haben nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen die freie Anwaltswahl! Lassen Sie sich nicht irgendeinen Rechtsanwalt von Ihrer Rechtsschutzversicherung aufdrängen, der nicht über die nötige Qualifikation verfügt! Die Rechtsschutzversicherung übernehmen auch die Kosten eines spezialisierten Fachanwaltes. Lassen Sie sich daher nicht an irgendeinen Rechtsanwalt vermitteln! Vorsicht bei telefonischen „Beratungshotlines“ der Versicherungen! Sie wissen nicht wer Sie dort berät. Nicht selten verfügen die dortigen "Berater" über keine praktische Erfahrung im Umgang mit Versicherungen. Lassen Sie sich daher nicht mit einer "Rechtsberatung" durch eine Hotline abspeisen.
  • Falls wir Sie in Ihrer Unfallsache vertreten sollen, melden Sie sich bitte bei uns unter Kanzlei RPP Prof. Platena und Partner , Hermannstr.1, 32756 Detmold, Telefon 05231/ 308140, Email: pott@rpp.de oder über das untenstehende Formular. Das erste Orientierungsgespräch ist für Sie kostenlos.

Jetzt unverbindlich anfragen!